Wir versenden im derzeitig nur an folgenden Liefertagen: 31.10.2024, 28.11.2024, 18.12.2024. Winterpause vom 19.12.2024 bis zum 28.02.2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Eiswerk Brehna GmbH und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Angebotsgrundlage und Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der in eigener Produktion hergestellten Sortimente im Internetshop vom Eiswerk stellt eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein rechtlich bindendes Angebot dar. Aufgrund der saisonabhängigen Rohstoffbereitstellung kann der Hersteller nicht verpflichtet werden, die jederzeitige Verfügbarkeit der Produkte lt. Angebots-/Preisliste zu garantieren. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und der Hersteller dadurch seine Bestellung aufgenommen hat.

(2) Der Vertragsabschlusses kommt durch die Auswahl der Mengen und Sortimente im Warenkorb in Verbindung mit der anschließenden verbindliche Bestellung durch betätigen des Buttons „Bestellung verbindlich abschicken“ und der anschließenden Bestätigung mittels E-Mail durch den Online Shop“ zustande, die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.

(3) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen vor.

Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

3 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Bestellung und der Kontakt erfolgt auf der Bestellseite von eiswerk-brehna.de. Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Bestellung gültigen verbindlichen Preisliste, die sich aktuell im Bestellformular widerspiegelt. Unsere Produkt-Preise verstehen sich inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Kosten der Transportverpackung (Tiefkühlbereich) inclusive der Versandkosten sind als Einheit produktbedingt zur Transport-Qualitätssicherung erforderlich und werden im Rahmen des Online-Versands pro Versandkarton bestellmengenbezogen separat ausgewiesen.

(2) Der Kunde kann die Zahlung per PayPal oder Gutschein vornehmen. Bezüglich des PayPal Bezahlsystems gelten die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal – neueste Fassung-.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

Im Falle des Abnahmeverzugs durch den Auftraggeber wird, sofern es sich bei den zu liefernden Gegenständen um tiefzukühlende Produkte handelt, aufgrund der Sensibilität der Ware und der Gefahr der Unterschreitung der Zustelltemperatur lediglich ein Zustellversuch und kein weiterer Zustellversuch unternommen. Als Schadensersatz berechnet der Verkäufer ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal, wobei dem Auftraggeber der Nachweis gestattet ist, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

4 Gutscheine

(1) Der Onlinegutschein kann nur in unserem Online-Shop unter eingelöst werden. Nicht in den Eiscafé´s.

(2) Der Online Gutscheincode wird Ihnen nach der Bestellung per Mail zugesendet und kann für alle Bestellungen im Online-Shop verwendet werden, ausgeschlossen hiervon sind nur weitere Gutscheineinkäufe.

(3) Der Anspruch auf Nutzung des Guthabens ebenso wie eines eventuellen Restguthabens aus einem Onlinegutschein unterliegt den allgemeinen Regeln über die Verjährung. Die dreijährige Verjährung beginnt am 01.01. des auf das Ausstellungsdatum folgenden Jahres und endet am 31.12. des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr des Ausstellungsdatums folgt.

(4) Der Onlinegutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

(6) Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

(7) Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

6 Bestellung, Anlieferung, Abnahmebereitschaft und Gefahrenübergang

(1) Die Anlieferung erfolgt aufgrund der Sicherung der Qualität der Eisspezialitäten durch den vertraglichen Transport-Operateur mittels recyclingfähiger Transportverpackungen (inkl. Trockeneisbeilage) in der Woche von Dienstag und Donnertag, wenn die Bestellung am Vortag bis 10 Uhr erfolgt ist.

(2) Für den Kunden ist die Einhaltung der außen und inliegend angebrachten Gefahrenhinweise über den Umgang mit (Trockeneis = CO2 Granulat) zur Vermeidung von Unfällen zwingend erforderlich. Für Kinder ist jeglicher Umgang bzw. das Berühren von Trockeneis (Verletzungsgefahr) zu vermeiden. Die Anlieferung erfolgt vereinbarungsgemäß zum Auslieferungstag von 8 – 18 Uhr und an Samstagen von 8 – 12 Uhr. Es ist ein basierender Vertragsbestandteil, dass der Kunde die Abnahmebereitschaft an diesem Tage persönlich bzw. durch beauftragte volljährige Personen sichert. Zur Sicherung der Erreichbarkeit ist die Angabe einer persönlichen Telefonnummer im Rahmen der Bestellung zwingend erforderlich.

7 Abnahmeverzug

Aufgrund der Sensibilität der Ware und der Gefahr der Unterschreitung der Zustelltemperatur wird kein weiterer Zustellversuch unternommen. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8 Mängelansprüche

(1) Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß bei mindestens minus 18 Grad Celsius zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

(2) Bei fristgemäßen und berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Die Verweigerung der Nacherfüllung, ihr Fehlschlagen oder ihre Unzumutbarkeit für den Kunden berechtigen diesen zum Rücktritt oder zur Minderung. Soweit ein Rücktritt gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogenen Nutzungen nicht nur im Rahmen der eigenüblichen Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.

(3) Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Waren, können Mängelansprüche uns gegenüber nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem wir Rückgriffs Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten geltend machen können.

(4) Wir übernehmen für öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen in Bezug auf unsere Produkte, die nicht unmittelbar durch uns initiiert wurden, keine Verantwortung.

Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber dem Verkäufer zuvor selber schriftlich versichert und nachgewiesen hat, über die gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte des durch den Verkäufer herzustellenden Liefergegenstands zu verfügen. Ferner teilt der Auftraggeber dem Verkäufer seine gestalterischen Vorstellungen und Konzepte hinsichtlich des Liefergegenstandes mit, gibt den Umfang, die Funktionalität und die Struktur des Liefergegenstandes in einer Anforderungsspezifikation vor und stellt die in den Liefergegenstand einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.  Zu den von dem Auftraggeber an den Verkäufer in digitaler Form in einem durch den Verkäufer vorzugebenden Dateiformat bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in den Liefergegenstand einzubindenden Texte, Bilder, Logos und Grafiken. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter geltend gemacht werden.

(5) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9 Haftung, Schadensersatz

(1) Der Kunde hat im Rahmen des Gefahrenüberganges die unterbrechungslose Sicherung der Tiefkühlkette von mindestens minus 18 Grad Celsius während der Lagerung innerhalb der vorgegebenen Haltbarkeit zu gewährleisten.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers , der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Eiswerk Brehna, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.

(3) Nutzlose Aufwendungen können in keinem Fall geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Haftungsschuldners. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben stets Vorrang. Im Falle einer Haftung für Vorsatz sowie uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffs Anspruches des Kunden gegen uns, die gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Verkäufer gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 Widerruf- und Rückgaberecht

(1) Der Kunde kann seine Vertragserklärung in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Erklärung jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Rücknahmeverlangens. Der Widerruf ist zu richten an den Vertragspartner aus § 1 dieser AGB. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht verzehrt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Nicht paketfähige Sachen werden bei dem Kunden angeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sachen einen Preis von 40 € nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

11 Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das AG Bitterfeld. Im Übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.

(2) Die Beziehung zwischen dem Kunden und der unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit UN-Kaufrecht oder anderes internationales Recht nicht entgegensteht.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und §36 VDBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeit zu nutzen. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.